Bebauungsplan Nr. 417 (beschleunigtes Verfahren) der Stadt Gelsenkirchen
"Südlich Lüthgenstraße", Aufstellungsverfahren


417-plan

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 13 a in Verbindung mit § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

 zwischen Lüthgenstraße – westliche Grundstücksgrenze Lüthgenstraße Nr. 8 – südliche Grundstücksgrenze Lüthgenstraße Nr. 8 - Nr. 12 – Verbindungslinie von der südlichen Grundstücksgrenze Lüthgenstraße Nr. 12 zur östlichen Grundstücksgrenze Mechtenbergstraße Nr. 121 – östliche Grundstücksgrenze Mechtenbergstraße Nr. 121 – südliche und östliche Grundstücksgrenze
Mechtenbergstraße Nr. 119 – südliche Grundstücksgrenze Lüthgenstraße Nr. 2 - Nr. 6 – östliche Grundstücksgrenze Lüthgenstraße Nr. 6

Hiermit lade ich Sie zu der nach § 13 a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch stattfindenden Öffentlichkeitsbeteiligung ein.

Ort:                           Hauptschule
                                 Am Dahlbusch 98
                                 45884 Gelsenkirchen

Datum:                     Donnerstag, 18. April 2013

Beginn:                     18.30 Uhr

Stadtbezirk:              Gelsenkirchen-Süd

 

Der Versammlungsraum ist eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet, um Gelegenheit zur vorherigen Einsicht in die Pläne zu geben. Ein Planer ist anwesend. Die Pläne sind außerdem nach der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Referat Stadtplanung, Rathaus Buer, 3. Etage, Zimmer 317 einzusehen.

 

Ziele der Planung

Anlass der Bürgeranhörung ist die Absicht, auf einer Grundstücksfläche südlich der Lüthgenstraße eine Wohnbebauung zu realisieren. Hierzu soll ein bestehender Erschließungsstich von der Lüthgenstraße genutzt und in das Plangebiet verlängert werden. Vorgesehen ist eine Bebauung mit Doppelhäusern und Kettenhäusern. Der Stellplatznachweis soll auf dem jeweiligen Baugrundstück erbracht werden. Die Gartenbereiche sollen nach Süden ausgerichtet werden. Auf dem insgesamt etwa 4.500 qm großen Grundstück sind ca. 15 Wohneinheiten geplant.

In diesem Teilbereich von Rotthausen bestehen nur beschränkte Möglichkeiten einer wohnbaulichen Entwicklung. Die beabsichtigte Wohnbauflächenarrondierung bietet die Chance, die Wohnfunktion im Stadtteil zu stärken und ein attraktives Wohnangebot im Übergangsbereich zum Landschaftspark Mechtenberg zu schaffen.

Die Teilnehmer der Veranstaltung haben Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Bernd Lemanski
Bezirksbürgermeister


Vorschläge zur Planung:

Bitte schreiben Sie hier bitte Ihre Vorschläge zur dargelegten Planung auf und geben Sie das Blatt nach der Veranstaltung der Schriftführerin oder senden es an das Referat Stadtplanung, Rathaus Buer, 45875 Gelsenkirchen.


Oder schreiben Sie eine E-Mail an: referat.stadtplanung@gelsenkirchen.de