Bürgeranträge (§ 24 GO) vom 23.02.2003

Die Herren Ernst Majewski, Axel Martin, Hans Deppermann und Klaus Brandt richteten Mitte Februar ein Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen und an die Stadtverordneten. In diesem Schreiben werden vier Anträge gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW an den Rat der Stadt und an den zuständigen Fachausschuss gestellt. Am 14.02.2003 wurden diese Anträge Herrn Wiitke persönlich in Rotthausen übergeben.

Antragstext (Inhalt vom Verfasser digital zur Verfügung gestellt, optisch geringe Abweichungen in der Web-Ansicht)

Ernst Majewski c/o Betriebsrat Pilkington, Haydnstr. 19
Axel Martin, (geschäftlich) Karl-Meyer-Str. 7
Hans Deppermann, (geschäftlich) Karl-Meyer-Str. 6
Klaus Brandt, Schemannstr. 56
alle 45884 Gelsenkirchen

Bürgeranträge (§ 24 GO) zum Plan eines neuen "Einzelhandelszentrums
Steeler Straße" in Rotthausen; zugleich Anregungen zum Entwurf
des Bebauungsplans 351


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

an den Rat der Stadt und seinen zuständigen Fachausschuß richten wir die folgende Anträge. Wir beziehen uns dabei auf das Gutachten des Büros "Planquadrat Dortmund" vom 30.11.02. Nachdem dieses Mitte Januar der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden war, haben in kürzester Zeit dreitausend Bürgerinnen und Bürger haben mit ihren Unterschriften den Appell unterstützt:

"Wir fordern die Politiker der Stadt auf, alles zur Erhaltung und
Verbesserung der Einkaufsmeile Karl-Meyer-Straße zu tun und
das Herz unseres Dorfes Rotthausen nicht zu zerreißen".

Die Vertrauensleute von Pilkington, Werk Gelsenkirchen, haben sich ebenso geäußert. Unsere Anträge greifen dies auf. Sie lauten (samt Begründung):

Antrag 1: Wir bitten, durch unabhängige Gutachter die Frage prüfen zu lassen: Gibt es anstelle des vom Büro "Planquadrat" propagierten Einzelhandelszentrums alternative Konzepte , die Karl-Meyer-Straße als Geschäftszentrum des Ortsteils zu beleben und damit Rotthausen als attraktiven Wohnstandort zu erhalten ("Szenario C")?


Lichtblicke

Das Planquadrat-Gutachten enthält treffende Aussagen zur "hohen Attraktivität" der Karl-Meyer-Straße

"Man kennt sich eben hier...Die vertraute und freundliche
Einkaufsatmosphäre ist offensichtlich eine wesentliche Qualität der Karl-Meyer-Straße. Sie ist nicht nur Einkaufs- sondern auch Kommunikationsort im Stadtteil."

Das wird bestätigt durch die Reaktion der Bürger, die ein neues Einkaufszentrum mit überwältigender Mehrheit ablehnen. Informations? und Diskussionsveranstaltungen werden zahlreich besucht. Bürger/innen fragen: "Wo sonst findet man so etwas in einem Gelsenkirchener Stadtteil?"

Ein Lichtblick im Gutachten ist auch sein Schlußsatz:

"Die Akzeptanz des geplanten neuen Nahversorgungszentrums bei
der Rotthauser Bevölkerung ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt für sein Gelingen, wie das schlechte Beispiel des nicht
angenommenen neuen Marktes zeigt."

Hier blitzt einmal planerischer Sachverstand auf, leider folgenlos.

Scheuklappen

Die Gutachter kennen nur eine Alternative: Schleichender oder plötzlicher Tod (Szenarien A + B). Die Zukunft scheint ihnen düster. Der "bereits eingesetzte und zukünftig fortschreitende Bevölkerungsrückgang" werde auch in Rotthausen überdurchschnittlich sein. Wo steht, daß dieser Trend unumkehrbar ist? Wo steht, daß es im Ruhrgebiet nicht auch attraktive Wohnstandorte gibt? Stadtplaner müssen Realisten sein, Mutlosigkeit zu verbreiten, ist aber nicht ihr Amt. Dazu besteht, für Rotthausen auch kein Anlaß ? wenn Planer und Politiker nur wollen. Auf unsere Perspektiven als attraktive "Wohnstadt" hat vor Jahren die Planergruppe Oberhausen in ihrem Sozialreport Rotthausen hingewiesen. Gerade jetzt haben mehrere Bürger in Leserbriefen und Diskussionsbeiträgen erklärt, sie seien gerade wegen unserer "Wohnstadtqualitäten" hierher gezogen. Zukunftsweisende Planung ? für die auch Verkehrsberuhigung und Fußläufigkeit keine Fremdworte bleiben müssen ? kann hier ansetzen. Was in diesem Sinne gut ist für den Stadtteil, ist auch gut für die Karl-Meyer-Straße. Zu dieser wird dem fähigen und engagierten Planer zweifellos etwas einfallen, zumal Vorschläge der Kaufleute seit Jahren vorliegen. Warum ist in Rotthausen unmöglich, was in Kray geschafft wurde?

Der treffende Hinweis des Gutachtens auf das "schlechte Beispiel des neuen Marktes" benennt nicht nur eine folgenschwere Planungssünde. Er enthält auch eine Zukunftsperspektive: Ein Wochenmarkt an der alten Stelle (und die Zurückverlegung des Postamtes etwa an seinen früheren Standort), dies wäre im Sinne der Bürger und der Kaufmannschaft. Wir beantragen deshalb,

- Antrag 2 -: Auch diese Perspektive in eine alternative Planung einzubeziehen.

Destruktiv und mittelstandsfeindlich

zu sein, dieser Vorwurf kann den Gutachtern nicht erspart werden.Sie produzieren die Effekte, die zu befürchten sie vorgeben. Welcher Händler wird sich ansiedeln, wer wird investieren und modernisieren, welche Bank wird Kredit geben, wenn einer Einkaufsstraße gutachterlich der nahe Tod vorausgesagt ist?

Parteiisch

ist das Gutachten wohl zugestandermaßen. Als Auftraggeber führt das Titelblatt die GGW an. Diese ist, neben der Stadt, Eigentümerin des zu beplanenden Areals. Beide wollen investieren, beide haben ? ebenso wie REWE ? ein Interesse daran, daß dem Einzelhandelsstandort Karl-Meyer-Straße fehlende Überlebensfähigkeit bescheinigt wird. Vermutlich haben auch LIDL und Dienel ein Interesse daran, daß ein Sachverständiger in ihrem Sinne gutachtet. "Die Konkurrenz schläft nicht", so wird das Foto des Dienel-Geländes betitelt. Interessenkampf mit Hilfe von Parteigutachten ist nicht illegitim. Insoweit tritt man den Sachverständigen des Büros Planquadrat nicht zu nahe, wenn man sie als GGW-REWE-Gutachter bezeichnet . Es muß nur klargestellt werden, in wessen Interesse gegutachtet und von wem die Veranstaltung bezahlt wird

Zwielicht

Gerade dies bleibt verborgen. Das Deckblatt nennt die GGW als Auftraggeber. Der beigegebene Fragebogen "Passanteninterviews" beginnt:

"Wir untersuchen im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen die
Einzelhandelssituation in Rotthausen. Wir möchten Sie heute nach
Ihren Einkaufsgewohnheiten fragen...Die Informationen sollen
dazu dienen, Planungsentscheidungen der Stadt zu unterstützen
und zu ergänzen."

War die GGW Auftraggeber, dann war dies eine Falschinformation. Gab es mehrere Auftraggeber ? Herr Rommelfanger vom Planungsamt nannte auch die Stadt ? dann war die Information gleichfalls falsch, weil unvollständig. Der Presse wurde offenbar "die Verwaltung" als Auftraggeber genannt. Die Beschlußvorlage vom 17.12.02, formuliert anonym: Berücksichtigung von Situation und Entwicklungsperspektive "erfolgt" durch gutachterliche Untersuchung. Das Gutachten werde "in enger Abstimmung mit der IHK begleitet"; es werde "voraussichtlich im Dezember 2002 abgeschlossen". Die Gutachter selbst äußern sich ebenfalls wenig lichtvoll: " Es bestehen konkrete Absichten...Aus dieser Konstellation heraus ergibt sich die Untersuchungsfrage".

Deshalb stellen wir den

- Antrag 3 -: uns Akteneinsicht zu gestatten; hilfsweise möge der
Rat ? sollte mit dem Hauptantrag zuviel Demokratie gewagt werden - auf einem der von der Gemeindeordnung vorgesehenen Wege die Akten einsehen und die Öffentlichkeit vom Inhalt unterrichten.


Handwerkliches

Die Gutachter zählen 41 Einzelhandelsgeschäfte. Gesprochen haben sie mit fünf Geschäftsinhabern. Mit REWE nicht, mit EDEKA-Neukauf auch nicht. Wenn diese beiden wichtigen Frequenzbringer ihren Standort verließen, werde es "wirklich kritisch". "Ob und wann" sei nicht präzise voraussehbar und hänge auch vom (etwaigen) Entstehen neuer Einzelhandelsstandorte ab. Fazit: Die Gutachter spekulieren nur. Ein Grund dafür, daß REWE den gewiß gern vergrößerten, aber immer noch attraktiven Standort auch ohne Plan 351 verläßt, wird nicht genannt. Es ist auch keiner zu erkennen. EDEKA-Neukauf ? mit großer Verkaufsfläche und Tiefgarage (!!) ? wird nur beiläufig erwähnt, eigentlich kaum wahrgenommen. Unbestritten ist REWE auf der Karl-Meyer-Straße hochgeschätzt. Das entschuldigt aber nicht die "REWE-Lastigkeit" des Gutachtens.


Logik

Den Gutachtern ist zuzugestehen, daß sie ? auf der Grundlage ihrer Überlegungen ? wenigstens "eine grundlegende Revision der vom Investor vorgelegten Planskizze" gefordert haben, zum Zweck einer "qualitativ hochwertigen städtebaulichen Gestaltung des neuen Zentrums". Ohne hochwertige Gestaltung kein Plan 351 - das ist nach dem Gutachten ein zwingender Zusammenhang. Schon daran müßte der Bebauungsplan scheitern.

Lyrik

Die Gutachter denken im "neuen Zentrum" an Aufenthaltsbereiche, die "zum Verweilen und Bummeln einladen". Sprechblasen! Jeder weiß, daß Plan 351 der Stadt nur ein weiteres der sattsam bekannten Einkaufszentren beschert. Gelsenkirchen droht seinem Bahnhof immer ähnlicher zu werden. Gegen diese Tendenz müssen wir uns stemmen, statt sie zu befördern.

Überrumpelung

"Frühzeitige und intensive Beteiligung der Bürger und der Einzelhändler " empfiehlt das Gutachten; auch das Gesetz fordert sie. Erfolgt ist das Gegenteil. Die Gutachter schreiben: Nach Verlagerung von Sparkassenfiliale und PLUS zur Steeler Straße "bestehen nun konkrete Absichten", dort "ein weiteres größeres Einzelhandelsprojekt" anzusiedeln. Das ist die "Konstellation". Die Öffentlichkeit erfährt zunächst nichts. Die Gutachter verschweigen den befragten Passanten die Planungen zum Einkaufszentrum, geschweige denn erfragen sie Meinungen hierzu. Dann noch von frühzeitiger und intensiver Beteiligung zu sprechen, heißt leeres Stroh dreschen.Deshalb sagen jetzt die Rotthauser Bürger:

"Wir sind mittlerweile wach geworden."

Altlast

Plan 351 will laut Vorlage Nutzungen auch "unter Berücksichtigung der Altlastensituation" festsetzen. Welche Altlasten bestehen? Existiert eine Gefährdungsabschätzung? Was haben die Feststellungsmaßnahmen/ Untersuchungsanordnungen ergeben? Wer ist als Verursacher schädlicher Bodenveränderungen ggfls. sanierungspflichtig? Wie verhält es sich mit der Zustandshaftung der Eigentümer? Wer ist ? bei Befangenheit der Stadt als Eigentümerin bzw. Eigentümerinnenmutter ? für Feststellungen und Anordnungen zuständig? Wir bitten mit

- Antrag 4 -: diese Fragen zu beantworten und vorliegende
Untersuchungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Gelsenkirchen, 13.02.2003