Rat beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans 351

Am 6. Februar 2003 hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans 351 für den Bereich "Steeler Straße / nördlich Schemannstraße" einstimmig beschlossen.
Er wird begrenzt von - südlich Rotthauser Markt - Eisenbahn von Essen nach Gelsenkirchen - nördliche Grundstücksgrenze Achternbergstraße Nr. 3 - Achternbergstraße - Schemannstraße - westliche und nördliche Grundstücksgrenze Steeler Straße Nr. 90/92 - Steeler Straße.
Die wesentlichen Ziele des Bebauungsplans Nr. 351 sind wie folgt zusammenzufassen:

1. Festsetzung wohnumfeldverträglicher Nutzungen nordwestlich des Knotenpunkts Schemannstraße / Steeler Straße unter Berücksichtigung der Altlastensituation und der derzeitigen Nutzung.

2. Untersuchung und gegebenenfalls Festsetzung von Einzelhandelsnutzungen westlich und östlich der Steeler Straße auf dem Gelände der ehemaligen Bergwerksgesellschaft Dahlbusch.

3. Erschließung der geplanten Gewerbegebiete im nordöstlichen Teil des Geländes der ehemaligen Bergwerksgesellschaft Dahlbusch.